Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entscheidet zugunsten der Neuköllner Begegnungsstätte e.V..
 
Die Berufung der Begegnungsstätte gegen das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zur Aufführung der NBS im Verfassungsschutzbericht 2016 war erfolgreich.
 
Der Verfassungsschutzbericht Berlin 2016 darf in der aktuellen Form nicht weiter verbreitet werden. Das Gericht stellt fest, dass die Verdächtigung der Moschee deren Rechte verletzt und eine Nennung in dieser Form unzulässig ist.
 
Der Vorstandsvorsitzende und Imam der Neuköllner Begegnungsstätte e.V. äußert sich erleichtert: „Wir begrüßen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts. Unsere Arbeit wurde durch die undifferenzierte Nennung immer wieder erschwert, weshalb wir unglaublich froh sind, dass diese Verdachtsberichterstattung endlich ein Ende hat.“

Er sagt weiterhin: „Das Urteil ist das Ergebnis der sorgfältigen Prüfung einer sehr komplizierten Sachlage und beweist einmal mehr, dass unsere Entscheidung den Rechtsweg zu beschreiten, die einzig richtige war. Mit neuer Kraft beflügelt, werden wir unsere Dialogbemühungen und die Integrationsarbeit fortführen und konsequent der Gesellschaft als Begegnungsstätte dienen“.
 
Anlage:
Presseerklärung Rechtsanwälte Eisenberg und Frau Dr. Schork

NBS - Land Berlin Presseerklaerung.pdf

PM - Neuköllner Begegnungsstätte e.V. gewinnt vor dem OVG Berlin-Brandenburg.pdf