Berlin, 22.03.2022

Kein Strafverfahren wegen Antrag auf Corona-Hilfen

Berliner Gericht entscheidet: Imam der Neuköllner Begegnungsstätte e.V. hat sich nichts zu Schulden kommen lassen. 

Berlin, Neukölln – Amtsgericht Tiergarten weist Anklage einer Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft gegen den Imam und Vorstandsvorsitzenden der Dar Assalam Moschee/ Neuköllner Begegnungsstätte e.V. wegen angeblich computerbetrügerischer Antragstellung auf Corona-Soforthilfe im April 2020 ab. Nachdem im November 2020 die Räumlichkeiten des gemeinnützigen Vereines Neuköllner Begegnungsstätte e.V/ Dar Assalam Moschee von einem Großaufgebot an schwerbewaffneten Polizeikräften durchsucht wurden, fiel mit Beschluss vom 17.03.2022 die Entscheidung.

Das Gericht weist die Anklage zurück und erklärt

„Weder wurde vom Angeklagten durch unrichtige Gestaltung des Programms oder Verwendung unrichtiger Daten ein Datenverarbeitungsvorgang beeinflusst, noch wurden unbefugt Daten verwendet oder unbefugt auf den Verarbeitungsvorgang eingewirkt. Laut dem Antragsformular sind antragsberechtigt Soloselbständige, Kleinstunternehmen einschließlich eingetragener Vereine mit bis zu 10 Beschäftigten sowie Angehörige freier Berufe. Der Unternehmensbegriff ist dabei unscharf; je nach Sachgebiet werden davon Wirtschaftsunternehmen, aber auch sonstige rechtliche und organisatorische Einheiten wie z.B. Non - Profit - Unternehmen erfasst, mit denen ideelle Ziele verfolgt werden. Eine Legaldefinition existiert nicht. Der uneingeschränkte Hinweis im Antragsformular, dass auch eingetragene Vereine antragsberechtigt seien, macht für jeden Antragsteller deutlich, dass eine Einschränkung der Antragsberechtigung auf Wirtschaftsunternehmen nicht besteht. Es wurde vom Angeklagten zu keinem Zeitpunkt bestätigt, dass es sich bei dem Verein um ein Wirtschaftsunternehmen handelt. Die Angaben, die von ihm im Antrag gemacht wurden, sind daher ausnahmslos richtig und vollständig. Es wäre Sache der Investitionsbank Berlin gewesen, Einschränkungen der Antragsberechtigung, die nicht im Formular genannt sind, zu prüfen. Dass dies nicht erfolgt ist, ist nicht dem Angeschuldigten anzulasten.“

Mohammed Taha Sabri äußert sich zu der Entscheidung:

„Ich bin froh und erleichtert, aber es bleibt ein bitterer Nachgeschmack. Das Vorgehen der Sicherheitsbehörden und der Staatsanwaltschaft hat wieder einmal gezeigt, dass bei Muslim*innen ein anderer Maßstab angelegt wird. Wenn muslimische Organisationen automatisch einer Spezialabteilung zugewiesen werden und die Durchsuchungen in Moscheen filmreif inszeniert werden, so kann etwas nicht stimmen. Ich werde noch lange brauchen, um mich von diesem Schlag zu erholen. Obschon es mich sehr glücklich stimmt zu wissen, dass diese wegweisende Entscheidung auch die vielen zu Unrecht Beschuldigten aufatmen lassen wird. Mein Vertrauen in unser Rechtssystem wurde nicht enttäuscht, ebenso wenig in all den Menschen, die sich über Jahre hinweg solidarisch gezeigt und uns in dieser schweren Zeit zur Seite gestanden haben.“

Ansprechperson: Mohammed Taha Sabri, Neuköllner Begegnungsstätte e. V. Erreichbar über: Pressestelle J. Villamor: 01787843094

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22-03-21_presseerklaerung.pdf (eisenberg-koenig-schork.de)