Am 19. September 2022 veröffentlichten RBB, BR und DIE ZEIT die Ergebnisse eines gemeinsamen Rechercheprojektes "Geld.Macht.Katar" für das politische Fernsehmagazin KONTRASTE.

In diesem erwecken die Journalist*innen den Eindruck, Mohamed Taha Sabri, Vorstandvorsitzender und Imam der Neuköllner Begegnungsstätte, habe 2017 bei einem Interview mit einem der Journalist*innen, gelogen. Durch Zusammenschnitt und Kommentare wird den Zuschauer*innen suggeriert, M. Taha Sabri hätte sich 2017 verneinend auch zu ausländischen Spenden in Bezug auf den Bau des gepachteten Moscheegebäudes bezogen.

Das Gericht schreibt dazu: „Der in dem angegriffenen Video erfolgte Zusammenschnitt der Interviewäußerungen (...) erweckt den zwingenden Eindruck, die verneinende Antwort (...) zu Quellen von ausländischen Geldgebern in dem 2017 gegebenen Interview beziehe sich auch auf den Kauf der Moschee 2007.“

Gerade das ist aber nicht der Fall. Im Interview 2017 wurde zu keinem Zeitpunkt der Moscheekauf thematisiert, sondern lediglich die vielfältigen Aktivitäten des Vereines. Es war und ist allen beteiligten Journalist*innen bekannt, dass die Neuköllner Begegnungsstätte e.V. nie Eigentümer des Gebäudes war. Umso schockierender ist die Konstruktion einer vermeintlichen Lüge.

Angesichts der Vorgaben im Rundfunkstaatsvertrag erscheint es mehr als nur grob fahrlässig, dass die beteiligten Anstalten ein solch offenkundig böswilliges Vorgehen in ihrem Programm zulassen.

Der Verein Neuköllner Begegnungsstätte wird entgegen besseren Wissens der Journalist*innen mit einem anderen gleichgestellt. Zwei unterschiedliche Vereine, zwei unterschiedliche juristische Personen werden zusammengefasst und den Zuschauer*innen wird die Wahrheit absichtsvoll verschwiegen. Dann erscheint sensationell und wirkungsvoll kommentiert das seit 2016 online zugängliche YouTube-Video indem Imam M. Taha Sabri, Spender*innen für ihre gute Tat dankt, ohne die der Umbau der Moschee nicht möglich gewesen wäre. 

Als Betreiber dieser Moschee ist es legitim denjenigen zu danken, die dafür gesorgt haben, dass es diese Räumlichkeit überhaupt gibt. Es bedeutet weder, dass er oder der Verein, dem er angehört diese Gelder erhalten hat, noch dass er zu irgendeinem Zeitpunkt gelogen hat. Zu diesem Schluss kommt auch das Berliner Landgericht.

Imam M. Taha Sabri äußert sich:

„Wir sind erleichtert und schöpfen wieder Hoffnung. Die letzten Tage und Wochen waren sehr belastend. Immer wieder fragten wir uns, wie so etwas geschehen kann und woher wir die Kraft nehmen sollen, diesen wiederkehrenden Angriffen Stand zu halten. Die Antwort gaben uns unsere wunderbaren Freund*innen und Kolleg*innen, die uns immer wieder zur Seite stehen und sich mit uns gegen Ungerechtigkeit und Willkür einsetzen. Danke!“

Am Donnerstag, den 08.09.2022, gab das Landgericht Berlin ihr Urteil zur Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft gegen den Nichteröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Tiergarten bekannt. Die Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft wurde als unbegründet verworfen. Das Urteil vom 17. März 2022 ist somit rechtskräftig.

Im März 2022 entschied das Amtsgericht Tiergarten kein Strafverfahren gegen unseren Verein und Vorstandsvorsitzenden wegen des Vorwurfs des Computerbetrugs durch unberechtigte Beantragung von Corona-Soforthilfe zu eröffnen und begründete die Entscheidung:

„Weder wurde vom Angeklagten durch unrichtige Gestaltung des Programms oder Verwendung unrichtiger Daten ein Datenverarbeitungsvorgang beeinflusst, noch wurden unbefugt Daten verwendet oder unbefugt auf den Verarbeitungsvorgang eingewirkt. Laut dem Antragsformular sind antragsberechtigt Soloselbständige, Kleinstunternehmen einschließlich eingetragener Vereine mit bis zu 10 Beschäftigten sowie Angehörige freier Berufe. (…). Die Angaben, die von ihm im Antrag gemacht wurden, sind daher ausnahmslos richtig und vollständig. Es wäre Sache der Investitionsbank Berlin gewesen, Einschränkungen der Antragsberechtigung, die nicht im Formular genannt sind, zu prüfen. Dass dies nicht erfolgt ist, ist nicht dem Angeschuldigten anzulasten.“

Gegen diesen Beschluss legte die Generalstaatsanwaltschaft Beschwerde ein. Doch es bleibt beim Urteil, es wird kein Strafverfahren eröffnet. Das Landgericht Berlin führte zur Abweisung der Beschwerde aus:

„Denn gerade, wenn – wie vorliegend - die Gesamtsituation (einmalige Pandemie, reflexartige „Subventionen" in einem neuen Verfahren, überforderte Bürokratie) Irrtümer bei der Antragstellung begünstigen oder sich solche sogar aufdrängen, erscheint es lebensnah, dass nicht die rechtswidrige Bereicherungsabsicht die motivatorische Triebfeder des Antragstellers darstellt, sondern vielmehr die juristische Überforderung desselben die Ursache der falschen Antragsstellung bildet. Die Angst eines redlichen Bürgers möglicherweise ansonsten eine legale Chance zur Rettung des aufgebauten Vereins verstreichen zu lassen, bildet dabei mindestens genauso ein psychologisch nachvollziehbares Motiv für eine (fahrlässig) unrichtige Antragsstellung wie das Narrativ eines vorsätzlich unredlichen Bürgers, der bestehende Unklarheiten eines juristisch weitgehend improvisierten und betrugsanfälligen Förderverfahrens gezielt für eigene Zwecke nutzen will. Dies gilt erst recht, wenn nicht nur der antragstellende Bürger, sondern auch die mit den Fördermitteln betraute Behörde bzw. Landesbank angesichts einer historisch ausnahmslosen bundesweiten Krisensituation allseits den Eindruck einer gewissen juristischen und bürokratischen Überforderung entstehen lässt.“

Die ausführliche Pressemitteilung unseres Rechtsanwalts Johannes Eisenberg finden Sie hier:

22-09-08_presseerklaerung.pdf (eisenberg-koenig-schork.de)

Für Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Ansprechperson: Mohammed Taha Sabri, Neuköllner Begegnungsstätte e. V. Erreichbar über: Pressestelle J. Villamor: 01787843094

Berlin, 22.03.2022

Kein Strafverfahren wegen Antrag auf Corona-Hilfen

Berliner Gericht entscheidet: Imam der Neuköllner Begegnungsstätte e.V. hat sich nichts zu Schulden kommen lassen. 

Berlin, Neukölln – Amtsgericht Tiergarten weist Anklage einer Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft gegen den Imam und Vorstandsvorsitzenden der Dar Assalam Moschee/ Neuköllner Begegnungsstätte e.V. wegen angeblich computerbetrügerischer Antragstellung auf Corona-Soforthilfe im April 2020 ab. Nachdem im November 2020 die Räumlichkeiten des gemeinnützigen Vereines Neuköllner Begegnungsstätte e.V/ Dar Assalam Moschee von einem Großaufgebot an schwerbewaffneten Polizeikräften durchsucht wurden, fiel mit Beschluss vom 17.03.2022 die Entscheidung.

Das Gericht weist die Anklage zurück und erklärt

„Weder wurde vom Angeklagten durch unrichtige Gestaltung des Programms oder Verwendung unrichtiger Daten ein Datenverarbeitungsvorgang beeinflusst, noch wurden unbefugt Daten verwendet oder unbefugt auf den Verarbeitungsvorgang eingewirkt. Laut dem Antragsformular sind antragsberechtigt Soloselbständige, Kleinstunternehmen einschließlich eingetragener Vereine mit bis zu 10 Beschäftigten sowie Angehörige freier Berufe. Der Unternehmensbegriff ist dabei unscharf; je nach Sachgebiet werden davon Wirtschaftsunternehmen, aber auch sonstige rechtliche und organisatorische Einheiten wie z.B. Non - Profit - Unternehmen erfasst, mit denen ideelle Ziele verfolgt werden. Eine Legaldefinition existiert nicht. Der uneingeschränkte Hinweis im Antragsformular, dass auch eingetragene Vereine antragsberechtigt seien, macht für jeden Antragsteller deutlich, dass eine Einschränkung der Antragsberechtigung auf Wirtschaftsunternehmen nicht besteht. Es wurde vom Angeklagten zu keinem Zeitpunkt bestätigt, dass es sich bei dem Verein um ein Wirtschaftsunternehmen handelt. Die Angaben, die von ihm im Antrag gemacht wurden, sind daher ausnahmslos richtig und vollständig. Es wäre Sache der Investitionsbank Berlin gewesen, Einschränkungen der Antragsberechtigung, die nicht im Formular genannt sind, zu prüfen. Dass dies nicht erfolgt ist, ist nicht dem Angeschuldigten anzulasten.“

Mohammed Taha Sabri äußert sich zu der Entscheidung:

„Ich bin froh und erleichtert, aber es bleibt ein bitterer Nachgeschmack. Das Vorgehen der Sicherheitsbehörden und der Staatsanwaltschaft hat wieder einmal gezeigt, dass bei Muslim*innen ein anderer Maßstab angelegt wird. Wenn muslimische Organisationen automatisch einer Spezialabteilung zugewiesen werden und die Durchsuchungen in Moscheen filmreif inszeniert werden, so kann etwas nicht stimmen. Ich werde noch lange brauchen, um mich von diesem Schlag zu erholen. Obschon es mich sehr glücklich stimmt zu wissen, dass diese wegweisende Entscheidung auch die vielen zu Unrecht Beschuldigten aufatmen lassen wird. Mein Vertrauen in unser Rechtssystem wurde nicht enttäuscht, ebenso wenig in all den Menschen, die sich über Jahre hinweg solidarisch gezeigt und uns in dieser schweren Zeit zur Seite gestanden haben.“

Ansprechperson: Mohammed Taha Sabri, Neuköllner Begegnungsstätte e. V. Erreichbar über: Pressestelle J. Villamor: 01787843094

Pressemitteilungen im PDF- Format finden Sie hier:

PM - Kein Strafverfahren wegen Antrag auf Corona-Hilfen.pdf

22-03-21_presseerklaerung.pdf (eisenberg-koenig-schork.de)

Harsches Sonderrecht wird gegen Berliner Moscheegemeinde inszeniert

Unverhältnismäßiges Großaufgebot der Polizei am 26. November bei der Durchsuchung der Neuköllner Begegnungsstätte e.V. in Berlin sorgt für weitere Diskussionen

 Berlin, Neukölln - Am 26. November 2020 wurden die Räumlichkeiten des gemeinnützigen Vereines Neuköllner Begegnungsstätte e.V/ Dar as Salam Moschee von einem Großaufgebot an bewaffneten Polizeikräften durchsucht (acht große Einsatzwagen, zwei Zivilfahrzeuge, bewaffnete, maskierte und massiv einschüchternde Beamt*innen sowie weitere nicht bewaffnete Einsatzkräfte). Dem Verein wird unterstellt sich des Subventionsbetruges im Zusammenhang mit der “Soforthilfe Corona” schuldig gemacht zu haben. Der Verein hatte im März 2020, nachdem seitens des Landes Berlin öffentlich kommuniziert wurde, dass eingetragene Vereine berechtigt sind, entsprechende Anträge zu stellen, eine Corona-Hilfe in Höhe von € 14.000,- beantragt, diese wurde gewährt und alle notwendigen Finanzunterlagen zur Überprüfung der Förderungsberechtigung fristgerecht abgegeben. Ohne Prüfung aller von der IBB angeforderten Unterlagen und trotz expliziter schriftlicher Rückfrage des Vereinsvorstandes nach der Rechtmäßigkeit der Förderung sowie dessen Ankündigung im Falle eines Irrtums die sofortige Rückzahlung zu veranlassen, fanden auf Antrag der Berliner Generalstaatsanwaltschaft am gestrigen Tag Durchsuchungen statt. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft und des Untersuchungsführers wird von Johannes Eisenberg, einem der beauftragten Anwälte, wie folgt beschrieben:

“Die gesamte Art und Weise der Durchsuchung, aber auch die Verdachtsschöpfung ist völlig unangemessen und unverhältnismäßig und trägt das Stigma einer islamophobischen Motivlage [...]. Die Sache sieht so aus, als sei ein harsches Sonderrecht gegen eine Moscheegemeinde inszeniert worden [...]. Ich frage mich welcher Ermittlungsaufwand und welche Durchsuchungsaktionen gegen ein Bistum oder eine Kirchengemeinde inszeniert würden”

Der Vorstandsvorsitzende und Imam der Moscheegemeinde, Mohammed Taha Sabri berichtet:

“Ich stehe noch immer unter Schock und hadere mit der Fassungslosigkeit, die mich seit gestern heimsucht. Eine solche Erfahrung der Hilflosigkeit und Bestürzung, während mehrere schwerbewaffnete Beamt*innen das eigene Heim durcheinanderbringen, wünsche ich niemanden. Dennoch erschüttern die massive Unrechtbehandlung und das unverhältnismäßige Vorgehen der Staatsanwaltschaft nicht meinen Glauben an unseren Rechtsstaat. Wir werden erneut den Rechtsweg beschreiten, für unsere Rechte einstehen und unsere verfassungsmäßige Gleichbehandlung fordern.”

Ansprechperson: Mohamed Taha Sabri, Neuköllner Begegnungsstätte e. V. Erreichbar über: Pressestelle J. Villamor: 01787843094

 

PM NBS Polizeidurchsuchung vom 26Nov2020.pdf