Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden.
 
Die aktuelle Aufführung der Neuköllner Begegnungsstätte im Verfassungsschutzbericht 2016 unter der Rubrik “legalistischer Islamismus“ ist rechtswidrig. Unserem Begehren auf vorläufigen Rechtsschutz wurde durch die hierfür höchste Instanz stattgegeben.

Das Gericht folgte unserem Vortrag und stellte fest, die Nennung sei undifferenziert und eine Verdachtsberichterstattung nicht gesetzeskonform.
 
Wir sind unendlich erleichtert und zuversichtlich, dass die Aufführung unserer Begegnungsstätte bald endgültig der Vergangenheit angehört.
Unser Imam und Vorstandsvorsitzender Mohammed Taha Sabri äußert sich zu den Ereignissen voller Freude und Dankbarkeit.
 
„Uns haben viele Glückwünsche zur Urteilsverkündung erreicht und es hat mich zutiefst berührt, zu sehen wie viele Menschen mit uns gebangt haben.  
Der Sieg gebührt der unabhängigen Justiz und all jenen die an das Gute glauben und sich dafür engagieren.  Denjenigen die sich nicht durch Verdachtsberichterstattungen haben beirren lassen und sich gemeinsam mit uns stetig für den Zusammenhalt in einer friedlichen vielfältigen Gesellschaft einsetzen.
 
Es ist ein bedeutender Sieg für die Mitglieder und die Besucher*innen der Neuköllner Begegnungsstätte e.V., für alle Pfarrer*innen, Priester, Rabbiner*innen und Imame, für die Vertreter*innen vieler zivilgesellschaftlicher Organisationen und verschiedenen staatlichen Einrichtungen sowie für die Politiker*innen und Journalist*innen, die uns ihr Vertrauen geschenkt haben und uns tatkräftig unterstützen. Und so sage ich:
Dankeschön! Euch alle beglückwünsche ich auch von ganzem Herzen!“

Stellungnahme - Neuköllner Begegnungsstätte e.V. gewinnt vor dem OVG Berlin-Brandenburg.pdf